Expertise
KI-Recht
KI-Recht
HK2 berät zu sämtlichen rechtlichen Aspekten des Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Vorgaben des AI Act sowie die Verzahnung mit dem Datenschutz-, Urheber- und IT-Sicherheitsrecht.
Wir helfen KI-Anwendungen rechtssicher in Unternehmensprozesse zu integrieren.
- Einordnung und Umsetzung der Pflichten nach dem AI Act
- Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikokategorien
- Prüfung von Anbieter- und Betreiberpflichten
- Integration von KI-bezogenen Anforderungen in Verträge, AGB und Unternehmensrichtlinien
- Entwicklung interner KI-Richtlinien und Verantwortlichkeitsstrukturen
- Gestaltung risikobasierter Prozesse (z. B. Human-in-the-Loop, Hinweis- und Dokumentationspflichten)
- Schulung von Geschäftsleitung, Fachabteilungen und Entwicklern
- Beratung zur internen Kontrolle und Nachweisführung
- Bewertung urheberrechtlicher Fragen bei KI-generierten Inhalten
- Gestaltung von Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen für KI-Erzeugnisse
- Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen (z. B. DSFA, internationale Datentransfers, Einwilligungen)
- Abstimmung technischer Sicherheitsarchitekturen mit rechtlichen Vorgaben
- Bewertung neuer Risikofelder durch den Einsatz von KI
- Beratung zu KI im Kontext von IT-Sicherheits- und Haftungsfragen
Ansprechpartner
Aktuelle Beiträge
