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KI-Recht

HK2 berät zu sämtlichen rechtlichen Aspekten des Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Vorgaben des AI Act sowie die Verzahnung mit dem Datenschutz-, Urheber- und IT-Sicherheitsrecht. 

Wir helfen KI-Anwendungen rechtssicher in Unternehmensprozesse zu integrieren.

  • Einordnung und Umsetzung der Pflichten nach dem AI Act
  • Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikokategorien
  • Prüfung von Anbieter- und Betreiberpflichten
  • Integration von KI-bezogenen Anforderungen in Verträge, AGB und Unternehmensrichtlinien
  • Entwicklung interner KI-Richtlinien und Verantwortlichkeitsstrukturen
  • Gestaltung risikobasierter Prozesse (z. B. Human-in-the-Loop, Hinweis- und Dokumentationspflichten)
  • Schulung von Geschäftsleitung, Fachabteilungen und Entwicklern
  • Beratung zur internen Kontrolle und Nachweisführung
  • Bewertung urheberrechtlicher Fragen bei KI-generierten Inhalten
  • Gestaltung von Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen für KI-Erzeugnisse
  • Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen (z. B. DSFA, internationale Datentransfers, Einwilligungen)
  • Abstimmung technischer Sicherheitsarchitekturen mit rechtlichen Vorgaben
  • Bewertung neuer Risikofelder durch den Einsatz von KI
  • Beratung zu KI im Kontext von IT-Sicherheits- und Haftungsfragen
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