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Robotik

HK2 gestaltet den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Robotiksystemen – von Servicerobotern in der Pflege bis zu autonomen Drohnen und industriellen Anwendungen. 

Der Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Entwicklung und Implementierung innovativer Geschäftsmodelle an der Schnittstelle von Technologie und Regulierung.

  • Einordnung nach deutschem und europäischem Produktsicherheits- und Haftungsrecht
  • Umsetzung der Vorgaben der KI-Verordnung (AI Act), dem CRA oder der DSGVO
  • Strukturierung von Robotik-Geschäftsmodellen im B2B- und B2C-Bereich
  • Entwicklung und Verhandlung von Vertragsmodellen für Beschaffung, Betrieb und Endkundennutzung
  • Begleitung von Ausschreibungen, Pilotprojekten und Partnerschaften
  • Klärung von Verantwortlichkeiten bei Fehlfunktionen oder Schadensereignissen
  • Entwicklung belastbarer Regelungen zu Betriebssicherheit, Wartung und Gewährleistung
  • Beratung zu Produkthaftung und Versicherungsfragen
  • Abstimmung technischer Anforderungen mit gesetzlichen IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben
  • Aufbau rechtlicher Strukturen für den gesamten Lebenszyklus von Robotiksystemen
  • Begleitung bei Entwicklung, Markteintritt, Betrieb und fortlaufender Compliance
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