Impressum // Datenschutzerklärung

Bundesverfassungsgericht weist Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung zurück

image_pdf

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.01.2016 (1 BvQ 55/15 ) einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die neuen Regeln zur Vorratdatenspeicherung zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte erreichen, dass die §§ 113 b und c TKG bis zur Entscheidung über eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht angewendet werden.

Das BVerfG wies den Antrag allerdings nur aus prozessualen Gründen zurück. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, „dass Nachteile, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, die Nachteile, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, in Ausmaß und Schwere deutlich überwiegen.“

Die eigentliche Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung bleibt also weiter offen.

Zur Entscheidung des BVerfG