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Yelp wegen Bewertungspraxis verurteilt

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Mit Urteil vom 13.11.2018 wurde Yelp vom OLG München (Az.: 18 U 1280/16 Pre) als unmittelbarer Störer wegen der Darstellung der Unternehmensbewertungen auf seiner Webseite zur Unterlassung verurteilt.
Zur Vorgeschichte: das Bewertungsportal Qype wurde 2012/2013 von dem Konkurrenzunternehmen „Yelp“ aufgekauft. Daraufhin wurden viele (meist positive) Bewertungen als „momentan nicht empfohlen” eingestuft und bei der Berechnung der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt. Dadurch veränderte sich das Bewertungsprofil vieler Unternehmen stark negativ und hatte Umsatzeinbußen bei einzelnen Unternehmen zur Folge.
Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass eine Einstufung von Bewertungen als nicht relevant nur bei Vorliegen konkreter sachlicher Gründe zulässig sein kann. Da Yelp solche Gründe nicht dargelegt hatte, war die Praxis im konkreten Fall rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen.