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Wieso kann man eigentlich nicht alles verbieten?

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Das Urheberrecht wird gerne als Allzweckwaffe verwendet, um unliebsames Verhalten zu unterbinden. Derart fernliegend war der Wunsch von Sony allerdings nicht, Cheat-Software für die Playstation verbieten lassen zu wollen, mit der man den Turbo zünden oder sich einen Top-Fahrer ins Cockpit holen konnte. Der BGH ist unentschlossen und fragt den EuGH: Wird in den Schutzbereich eines Programms eingegriffen, wenn nicht der Code verändert wird, sondern ein gleichzeitig ablaufendes Zweitprogramm den Inhalt von Variablen beim Ablauf des Erstprogramms verändert? Eine Bearbeitung im eigentlichen Sinn ist das nicht. Aber natürlich läuft das Programm nicht mehr genauso ab wie intendiert. Benötigt man Schutz vor derartigen Manipulationen, etwa beim autonomen Fahren? Aber wer ist hier geschädigt? Schon sind wir bei der Lösung: Wenn ich Senna im Cockpit sitzen haben möchte, ist das meine Sache. Für den im anderen Zusammenhang drohenden Schaden ist nicht das Urheberrecht zuständig, sondern Straftatbestände wie Datenveränderung, Computersabotage und Computerbetrug.