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Verschärfte Regeln bei Einsatz im Rahmen von Auslandsentsendungen

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Die EU-Länder haben sich am 23. Oktober 2017 auf verschärfte Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland geeinigt. Die beschlossene Reform der sogenannten Entsenderichtlinie sieht vor, dass entsandte EU-Ausländer künftig genauso bezahlt werden wie einheimische Arbeitnehmer. Das galt bisher nur für den Mindestlohn, nicht jedoch für den normalen Tariflohn, den inländische Arbeitnehmer erhalten. Die Reform sieht außerdem vor, dass Entsendungen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, mit Sondergenehmigung sind es 18 Monate.
Die Reichweite dieser Neuregelung ist nicht zu unterschätzen. So sind in Europa mehrere Millionen Arbeitnehmer von diesen Regelungen betroffen. Allein in Deutschland waren im Jahr 2016 etwa 560.000 Beschäftigte aus Europa als entsandte Arbeitnehmer zu deutlich niedrigeren Löhnen als inländische Arbeitnehmer tätig.
Allerdings tritt die Reform frühestens nach vier Jahren in Kraft, sobald das Europäische Parlament die Änderungen verabschiedet hat.