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Verlinken ja, selber posten nein

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Auf ein online verfügbares Foto zu verlinken ist zulässig. Dasselbe Foto auf einer anderen Website noch einmal ohne Erlaubnis zu veröffentlichen, kann hingegen unzulässig sein. Dies hat nun der EuGH in seinem ersten urheberrechtlichen Urteil im Jahr 2018 entschieden. Das Posten eines frei verfügbaren Werkes stelle eine neue öffentliche Wiedergabe dar, die rechtlich dem Urheberrechtsinhaber vorbehalten sei. Dies sei qualitativ von der Zugänglichmachung aufgrund eines anklickbaren Links zu unterscheiden, da dieses Vorgehen dem Wesen des Internet entspreche und kein neues Publikum erschlossen werde, was der EuGH bereits 2014 im Fall Svensson entschied.