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Urheberrechtsschutz bei Fachartikeln

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Das LG München (21 O 14450/17) hat es einem Plattformbetreiber untersagt, Fachartikel über das Internet zugänglich zu machen. Auf der Plattform können Wissenschaftler Profile anlegen, sich fachlich austauschen und Fachartikel hochladen.

Das Gericht bejaht den urheberrechtlichen Schutz von Fachartikeln als Sprachwerke. Auch für den wissenschaftlichen Bereich sei von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Schutzfähigkeit von Fachartikeln auszugehen. Diese erreichten in der Regel die erforderliche Schöpfungshöhe. Zudem bestehe die Schöpfungshöhe unabhängig davon, ob der Text journalistischen, wissenschaftlichen, schöngeistigen oder sonstigen Inhalts ist.

Auch wenn wissenschaftliche Texte Erkenntnisse enthalten, die für sich genommen als Fakten nicht schutzfähig wären, führt dies nicht zu einer Gemeinfreiheit der Texte selbst. Schließlich erfordert die Verschriftlichung der wissenschaftlichen Fakten ein individuelles Schaffen, das gerade nicht wissenschaftlich vorgegeben ist.