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Unbillige Weisungen nicht mehr verbindlich!

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Bisher galt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer auch einer unbilligen Weisung zunächst Folge leisten muss, bis gerichtlich etwas anderes entschieden ist. Damit hatte der Arbeitgeber ein beliebtes Druckmittel in der Hand, etwa um unliebsame Arbeitnehmer quer durch die Republik zu versetzen. Befolgte der Arbeitnehmer diese Weisung nicht, so drohten Abmahnung und letztlich Kündigung.

Damit ist nun Schluss. Das BAG hat seine Rechtsprechung geändert. Ab sofort muss der Arbeitnehmer unbilligen Weisungen keine Folge mehr leisten. Das Risiko, der Einschätzung, dass eine Weisung unbillig war, bleibt jedoch.