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Trallalalala – Apple darf lala.com behalten

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Ein Eigentor hat ein mexikanischer Milchproduzent geschossen: Er meinte, Rechte an der Domain lala.com zu haben, und nahm kurzerhand Apple bei der WIPO unter der United Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), einem außergerichtlichen Verfahren zur Lösung von Domainstreitigkeiten, auf Übertragung der Domain in Anspruch. Apple habe kein legitimes Interesse an der Domain und habe diese bösgläubig registriert.

Nun hatte Apple die Domain lala.com aber Jahre zuvor bei Übernahme des gleichnamigen Musikdienstes redlich erworben. Das allein hätte schon für die Abweisung der Beschwerde gereicht.
Dass der Milchproduzent aber noch dazu verschwiegen hatte, dass er direkt nach der Übernahme von Lala durch Apple versucht hatte, die Domain zu kaufen, er also die Umstände kannte, ging der WIPO zu weit. Ungewöhnlich, weil ohne entsprechenden Antrag, stellte sie Reverse Domain Name Highjacking fest, Rechtsmissbrauch. Rechtsmissbrauch kann (insbesondere unter US-Recht) Schadenersatzansprüche begründen.