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Streit um Millionen Liter Spezi

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Die Brauerei Riegele hatte in den 50’er Jahren das Warenzeichen „Spezi“ registriert. 1974 schloss sie eine Vereinbarung, mit der sie der Paulaner-Gesellschaft die Nutzung des Wortes „Spezi“ für alkoholfreie, colahaltige Mixgetränke gestattete. Knapp 50 Jahre später streiten sich nun Paulaner und Riegele vor dem LG München I (33 O 10784/21) um die Rechtmäßigkeit des Absatzes von jährlich rd. 1 Mio. Hektolitern des (Randnotiz: nach verbreiteter Ansicht in der Berliner Läuferszene sehr leckeren) Paulaner Spezi. Paulaner berief sich als Rechtsnachfolgerin auf die Vereinbarung von 1974. Riegele kündigte diese und bot den Abschluss eines Lizenzvertrags an. Sicherlich eine lukrative, vermutlich millionenschwere Idee, mit der Riegele beim LG München I aber scheitert: Dieses stellte zunächst die Rechtsnachfolge von Paulaner in die Vereinbarung von 1974 fest. Die Vereinbarung sei als Abgrenzungsvereinbarung auszulegen und als solche regelmäßig nicht ordentlich kündbar. Es bestehe auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Vereinbarung bestehe fort und der Vertrieb von Paulaner Spezi sei weiter zu dulden. Riegele hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Fall belegt eindrucksvoll die Reichweite von Abgrenzungsvereinbarungen, vor deren Abschluss wohl überlegt sein will, ob und unter welchen Voraussetzungen man sich hiervon lösen können möchte.