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Start des Hinweisgeberschutzgesetzes

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Nach weiteren Runden durch die Parlamente und über den Schreibtisch des Bundespräsidenten kommt nun das nochmals überarbeitete Hinweisgeberschutzgesetz: So wird mit einiger Verspätung die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz tritt am 02.07.2023 in Kraft. Betroffen sind hiervon Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gelten die neuen Regelungen ab 17.12.2023.

Hauptaufgabe für Unternehmen ist die Schaffung einer internen Meldestelle. Meldungen müssen in mündlicher oder in Textform ermöglicht werden. Die solche Meldungen annehmenden und verarbeitenden Personen müssen unabhängig sein und über die notwendige Fachkunde verfügen. Gerade KMU, die nur vereinzelt mit Hinweisen zu rechnen haben, müssen nicht notwendigerweise eigene Mitarbeiter schulen. Sie können sich u. a. einer Ombudsperson bedienen, etwa einen Rechtsanwalt oder DSB mit der Einrichtung und dem Betreiben einer Meldestelle beauftragen.