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Selbst bei veraltetem CMS: Einstweilen keine Verantwortlichkeit für gehackte Seite

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Ein Fotograf entdeckte eines seiner Fotos auf einer Webseite und wollte, nachdem der Betreiber das Foto innerhalb weniger Stunden entfernt hatte, das noch einmal im Eilverfahren kostenpflichtig von einem Gericht untersagt wissen. Gibt’s nicht, meint das Landgericht Hamburg. Denn es war nicht auszuschließen, dass das Content Management System (CMS) gehackt worden ist. Die drei Administratoren haben sämtlich versichert, dass sie das Foto nicht eingestellt haben. Layout, Texte und Sprache waren anders, als auf dem Rest der Seite. Und mit Tapeten in Südafrika hatte die Beklagte auch nichts zu tun.

Solange dann der Fotograf nicht nachweist, dass ein aktuelles CMS – das letzte Update war ca. 1 Jahr her – nicht gehackt worden wäre, muss der Webseitenbetreiber nur zügig löschen.