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Reisezeit = Arbeitszeit?

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Für große Unruhe hat kürzlich ein Urteil des BAG gesorgt, wonach Reisezeiten voll als Arbeitszeiten zählen sollen. In dem entschiedenen Fall wurde der Mitarbeiter eines Bauunternehmens auf eine Baustelle nach China entsandt. Für die vier Reisetage zahlte der Arbeitgeber ihm seinen Arbeitslohn. Der aber wollte mehr:  Die Bezahlung der gesamte Reisezeit von seiner Wohnung bis zur auswärtigen Arbeitsstelle und zurück.Das BAG gab ihm Recht: Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb wie Arbeit zu vergüten.Muss deshalb zukünftig jede Dienstreise vergütet werden, die außerhalb der Arbeitszeit stattfindet? Wohl nicht, denn es handelte sich dabei um die Auslegung von Bautarifverträgen, die besondere Reisezeitregelungen vorsehen. Es spricht vieles dafür, dass sich für den Normalfall nichts ändert. Bisher liegt nur die Pressemitteilung des BAG vor, Klarheit wird erst das vollständig begründete Urteil schaffen, das in einigen Wochen erwartet wird.