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Prüfpflichten Amazon Marketplace – Stichproben nicht ausreichend

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 Eine Unterlassungspflicht kann auch Prüfpflichten auslösen, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass kein neuer Verstoß entsteht. So hat es das Kammergericht gesehen (5 U 3/20) und einen Amazon-Händler zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, weil Dritte von ihm verwendete Produktbeschreibungen geändert hatten und er das nur stichprobenartig überprüft hatte. Denn nach Rechtsprechung des BGH gelte, wer dazu verpflichtet ist, ein Verhalten zu unterlassen, ist zusätzlich auch verpflichtet, zumutbare Handlungen vorzunehmen, wenn er nur so seiner Unterlassungspflicht gerecht werden kann.

Stichproben reichen laut dem Kammergericht aber nur aus, wenn sie auf eine Weise systematisch durchgeführt werden, die sicherstellt, dass jedes langfristig eingestellte Angebot auch tatsächlich geprüft wird. Dass ein solches Verfahren kostenintensiv ist, spiele dabei keine Rolle – wer sich entscheide, Amazon zu nutzen und davon unternehmerisch profitiere, dem kann es zugemutet werden, kostspielige Prüfverfahren durchzuführen.