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Preis oder nicht Preis?

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Der BGH hat – im Ergebnis wenig überraschend –  eine Gebühr für das Selbstausdrucken von Tickets (sogenannte print@home-Option) als unangemessen kassiert.
Das dahinter liegende Dilemma ist komplizierter. Preise können aufgrund der Privatautonomie bis zur Sittenwidrigkeit frei vereinbart werden; Preisnebenabreden mittels AGB dagegen nur, soweit angemessen. Wo zieht man die Grenze?

Preisnebenabreden ergänzen „neben“ einer bereits bestehenden Preis(haupt-)abrede indirekt die Vergütung. Dem Anbieter hat es geschadet, dass die Gebühr im Bestellprozess als Option angeboten wurde, die den Preis erhöhte. Rechtlich dürfen nur die konkreten Versandkosten (z.B. Porto, Verpackung) abgewälzt werden (§ 448 BGB). Die allgemeinen Vorhaltekosten für die Infrastruktur muss der Anbieter dagegen in den „Normalpreis“ einkalkulieren. Für den Versand eines Links auf eine PDF-Datei konnte der Anbieter natürlich nicht nachweisen, dass ihm relevante, konkrete Kosten entstehen. Sinn hat die Gebühr für das Selbstausdrucken ohnehin nicht gemacht.