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OLG München: Werbeblocker sind zulässig

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Ja, Werbung im Internet kann nerven. Insbesondere Pop-ups, die sich gefühlt ewig über den gesamten Seiteninhalt legen oder Autoplay-Werbung mit Ton. Die Lösung: Werbeblocker! Eine kostenlose Software sorgt dafür, dass die Werbung gar nicht erst angezeigt wird. Werbefinanzierte Online-Medien versuchen, den Einsatz von Werbelockern zu verhindern, da ihnen dadurch die Finanzierung ihrer journalistischen Inhalte durch Werbeeinnahmen verloren ginge. Auch den Weg zum Gericht scheuen sie nicht.

Das OLG München hat nun entschieden, dass der Werbeblocker zulässig ist. Verstöße gegen Urheber-, Kartell- und Wettbewerbsrecht lehnte das Gericht ab. Anders das OLG Köln, jedenfalls hinsichtlich der sog. „Whitelisting“-Funktion: Lässt sich der Werbeblocker-Anbieter die Freischaltung der werbenden Inhalte bezahlen, sei dies wettbewerbswidrig. Das letzte Wort hat nun der BGH.