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OLG Frankfurt – bankrott 

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Michael Wendler – bankrott. Deutsche Bahn – bankrott. Was ist Ihre Assoziation? Erhält man zu den jeweiligen Namen bei einer Google-Suche den Autocomplete-Zusatz „bankrott“, verbinde ich den Namen unmittelbar nicht „nur“ mit einer Insolvenz, sondern auch mit einem strafbaren (§ 283 StGB), jedenfalls aber unseriösen Verhalten.  

Das OLG Frankfurt aber meint (16 U 10/22): Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung. Wesentlich bei der Beurteilung sei, dass ein Nutzer mit der angezeigten Kombination der Begriffe zunächst nichts anfangen könne (steile These!). Konkrete Bedeutung erlange die Kombination erst nach weiteren Recherchen. Die Verknüpfung des Namens eines Unternehmers mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion im Rahmen der Google-Suche könne nach den Einzelfallumständen daher zulässig sein (Interessenabwägung, die im hier entschiedenen Fall zulasten des „bankrotten“ Klägers ausfiel: die Interessen des Klägers an der Löschung muss hinter das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten).