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NFT im Vertrag

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Non-Fungible Token (NFT) sind auf einer Blockchain abgelegte einmalige digitale Informationen. Dies können Verweise auf real oder digital existierende Güter sein. Transaktionen mit NFT unterliegen den Regeln der Blockchain, auf der sie liegen. Diese Regeln können dezentral verwaltet sein (DAO). Auf diese Weise eignen sich NFT etwa auf dem Kunstmarkt zum Repräsentieren und Handel von Einzigartigkeiten. Die Einmaligkeit ist technisch nur für den Token selbst gewährleistet. Alle anderen wertbildenden Faktoren bestehen aus einer Relation zu dem Token (bspw. Rechte an digital signiertem Trikot). Daraus ergeben sich Anforderungen an die Gestaltung von Verträgen, die NFT zum Gegenstand haben.
 
So ist eine Festlegung der Blockchain und der Handelsplattform zu erwägen. Wie viele NFT sollen gemintet werden, und darf das verlinkte Asset nur einmal geschaffen/ angeboten werden? Soll die Weiterübertragung beschränkt sein? Bestehen auch Rechte zur Nutzung des repräsentierten Assets und hängen diese am NFT? Wer haftet, wenn es zu Problemen mit der Blockchain kommt? Eine ausdifferenzierte Vertragsgestaltung ist eine komplexe Aufgabe.