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Neues Gesetz zur Haftung von WLAN-Betreibern

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Bundesregierung schafft Störerhaftung ab“ war jüngst oft zu lesen. „Schon wieder?“ fragt sich der Leser des roten Fadens (siehe Ausgabe 09/2016). Zu Recht: erst vor knapp einem Jahr hatte sich die Regierung medial schon einmal hierfür feiern lassen. Nur zwei Monate später wurden die Defizite dieser Initiative evident.

Legislatives Nachsitzen statt Innovation also. Immerhin: Betreiber für Handlungen Dritter mit Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen zu überziehen, lässt das Gesetz wohl nicht mehr zu. Das war’s aber auch schon: Regelungen zur Beweislast – Fehlanzeige. Müssen Eltern ihre Kinder also weiter ans Messer liefern? Auskunftsansprüche – nicht ausgeschlossen. Auch können Betreiber auf Sperrung von Inhalten verklagt werden. Besonders kritische Anordnungen (z. B. zur Identifizierung von Nutzern) sind Behörden, nicht aber Gerichten, verwehrt. Die Rechteindustrie wird wohl schon bald neue Wege finden, WLAN-Betreibern das Leben schwer zu machen.