Impressum // Datenschutzerklärung

Minority Report

image_pdf

Erinnert sich noch jemand an Minority Report? In dieser Distopie werden bevorstehende Verbrechen erkannt, durch Polizeizugriff verhindert und die Täter weggesperrt. Was klingt wie der Traum innenpolitischer Hardliner, erlaubten im Ansatz die Polizeigesetze in Hessen und Hamburg, nämlich die Verwendung automatisierter Analysen vorhandener Datenbestände zur Identifizierung von Beziehungen oder Zusammenhängen. Hessen nutzt hierzu die Palantir-Software „Gotham. Hamburg machte von der Norm noch keinen Gebrauch. Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1547/19) kippte beide Normen: Ausführlich und in aller Klarheit stellt es die massive Intensität des Grundrechtseingriffs fest, die sich etwa aus dem nicht ausgeschlossenen Zugriff auf Daten, die aus schwerwiegenden Grundrechtseingriffen (wie z. B. einer Wohnraumüberwachung) gewonnenen wurden, oder die Daten unverdächtiger Dritter (wie z. B. Opfer), fehlender Begrenzung der einbezogenen Datenbestände oder der Methoden der Datenanalyse (z. B. in Form Data-Mining, Einsatz von KI oder predictive policing) ergibt. Die erforderlichen hohen Anforderungen an die Eingriffsschwelle, nämlich (mindestens) eine konkretisierte Gefahr, bilden die Normen nicht ab. Sie sind deshalb verfassungswidrig.