Lizenzvertrag kann nachvertraglichen Ausgleichsanspruch auslösen
Der handelsvertreterrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB wird immer mehr zur Allzweckwaffe, um bei Vertragsende nachkarten zu können. Der BGH erwägt eine entsprechende Anwendung auch auf Markenlizenzverträge, allerdings nur, wenn eine Einbindung in das Vertriebssystem des Lizenzgebers erfolgte und bei Vertragsende ein Kundenstamm überlassen wird.
BGH vom 29.04.2010, I ZR 3/09 – JOOP!