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LG München: AGB-Klausel eines Online-Shops, die den Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich macht, ist unwirksam

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In einer aktuellen Entscheidung hat das LG München (33 O 4638/21) die in AGB von Online-Shops häufig verwendete Klausel für unwirksam erklärt, wonach ein Vertrag erst durch die Annahmeerklärung des Verwenders in einer gesonderten E-Mail, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung zustande kommt.
Durch die Möglichkeit der Annahme durch „Versendung der Ware“ könne der AGB-Verwender den Vertragsschluss herbeiführen, wodurch der tatsächliche Zugang der Annahmeerklärung beim Vertragspartner entbehrlich würde. Ein solcher Zugangsverzicht in AGB stelle aber eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar, weil dieser dadurch keine genaue Kenntnis vom Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags bekomme. Diese Kenntnis sei aber gerade bei Bestellungen im Internet für einen Verbraucher wichtig, weil dieser bis zum Vertragsschluss unter Umständen alternative Angebote prüfe. Online-Shop Betreiber sollten ihre AGB vor dem Hintergrund dieser neuen Rechtsprechung überprüfen lassen.