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legal tech, muss nich wech

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Ist es wettbewerbswidrig und stellt eine unzulässige Rechtsdienstleistung dar, wenn ein Verlag seinen KundInnen einen Vertrags-Generator zur Verfügung stellt? Das hatte kürzlich und endlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Der Generator setzt Standardtexte zusammen, wenn der Nutzer Standardfragen standardmäßig – qua multiple choice – beantwortet. Ohne jeglichen konkreten Kontext zur Sache. Ohne Beratung zum Anliegen.

Es bleibt unklar, wie man hier annehmen kann, es läge dennoch eine Rechtsdienstleistung vor. Erfreulich, dass der BGH (I ZR 113/20) hier auch kein Problem sieht. Noch unklarer ist, warum die klagende Rechtsanwaltskammer (wer sonst?) meinte, mit diesem Verfahren die Anwaltschaft oder die Rechtsratsuchenden retten zu müssen. Der Rechtsmarkt und legal tech entwickeln sich auch ohne solche Verfahren schon langsam genug. Und das sogenannte Legal-Tech-Gesetz, das ab Oktober gilt, wird wenig Schwung bringen.

Wir nutzen übrigens legal tech. Und beraten dazu.