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Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung durch eBay-Rabattaktion

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eBay gewährte Käufer:innen einen auf wenige Stunden begrenzten Rabatt von 10%. Diese Adventsrabattaktion galt auch für den Verkauf von Büchern. Die Käufer:innen zahlten 90% des Preises an die Buchverkäufer:innen, die übrigen 10% übernahm ebay. Die Buchverkäufer:innen erhielten folglich 100% des Verkaufspreises. 
 
Eine solche Rabattaktion stellt keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) dar, so das OLG Frankfurt/Main (11 U 20/22). eBay ist als Online-Marktplatz lediglich Vermittler der Kaufverträge zwischen den Nutzer:innen und nicht selbst (Buch-)Händler. Das BuchPrG findet daher auf die Verkaufsplattform keine Anwendung.
 
Auch eine Haftung als Mittäter oder Störer scheidet aus, da die Buchverkäufer:innen zum einen keine Kenntnis von der Rabattaktion hatten und zum anderen selbst nicht gegen das BuchPrG verstoßen haben: Sie haben 100% des verbindlich festgelegten Buchpreises erhalten. Der Zweck der Buchpreisbindung, nämlich die Sicherung und Förderung einer großen Anzahl von Buchhändler:innen, ist damit gewahrt und wird durch eine zeitlich beschränkte Rabattaktion nicht gefährdet.