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Influencer beeinflussen Rechtsgeschichte!

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Einzelne Influencer verdienen gutes Geld mit ihren Posts. Reiseblogger, Mode-Instagrammer oder Youtube Stars bewegen sich aber oft in einer Grauzone. Einerseits könnten Posts als medienrechtliche Äußerungen privilegiert sein, jedenfalls aber fallen sie unter die Meinungsfreiheit. Auf der anderen Seite müssen Influencer Posts als Werbung kennzeichnen für die sie Geld, Waren oder andere Vorteile erhalten (OLG Celle). Die Grenze zwischen Meinung und Werbung ist jedoch grau.

Das Kammergericht hat nun entschieden, dass nicht allein wegen eines Links auf Produkte eines Dritten durch einen Influencer auf Werbung geschlossen werden darf, wohl aber dann, wenn kein anderer Grund ersichtlich ist (strenger LG Itzehoe 3 O 151/18; freier wohl am 29.04.2019 das LG München 4 HK O 14312/18).

Folgefragen drängen sich auf: ist das Wort „Anzeige“ erforderlich, sind die Pflichtinformationen bestimmter Werbungen bereits beim Post zu erfüllen? Was sind relevante Vorteile?