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Ich brauche einen Datenschutzhund!

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Schutz persönlicher Daten durch Haustiere möglich? Im Falle des Ultraschall Cross-Device-Trackings erscheint dieser Gedanke gar nicht so fern zu liegen. Forscher der TU Braunschweig haben kürzlich herausgefunden, dass über 230 Android Apps das Ultraschall-Tracking-Tool SilverPush nutzen. Wie funktioniert diese Technologie? Gängige Lautsprecher, beispielsweise von Smart-TVs oder Computern, senden eine nicht hörbare Datensequenz in einer Frequenz zwischen 18 und 20 kHz aus. Diese Audioschnipsel sind für das menschliche Ohr nicht hörbar – unter Umständen jedoch für den besten Freund des Menschen.

Smartphones können die gesendeten Sequenzen aufgrund installierter Apps, die SilverPush nutzen und Zugriff auf das Mikrofon haben, unbemerkt aufnehmen. Werbende können so Audiocodes in Fernsehprogrammen oder auf Webseiten einbinden und Kunden angepasste Werbung auf ihr Smartphone schicken.

Aber nicht nur das: Die Tracking-Methode kann auch zur Identifizierung und Standortbestimmung von Nutzern dienen, die durch die Verwendung des Tor-Browsers oder die Zahlung mit Bitcoins eigentlich anonym bleiben möchten. Datenschutz- und werberechtlich ist das Tracking nicht zulässig. Es liegt auch keine automatische Einwilligung vor, wenn der bloße Zugriff einer App auf das Mikrofon vom Nutzer erlaubt wurde. Auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Überwachung von Bürgern und das Eindringen in ihre Privatsphäre sollte dem Smartphone hinsichtlich des Ultraschall-Trackings ein Maulkorb verpasst werden!