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„Home Smart Home“ für Vermieter

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Wer mit dem Internet verbundene Lautsprecher, Heizungsthermostate oder Jalousien im Einsatz hat, weiß selten, was das technisch oder gar rechtlich bedeutet. Es ist schon nicht in einem Satz zu beantworten, ob die Daten auf der Dienste-Plattform, die es zu den vernetzten Geräten gibt, sicher verarbeitet werden. Oder ob der Anbieter auch mithört, wenn nicht ich, sondern mein Gast mit dem Spielzeug-Roboter interagiert – und ob die Babyphone-Webcam den Gast dabei filmen darf.

Deutlich komplexer wird es, wenn Vermieter und Immobiliengesellschaften Smart Homes vermieten oder verkaufen. Und das tun sie vermehrt. Denn hier werden smarte Geräte zum Leistungsgegenstand. Der Vermieter haftet für die Fehlerfreiheit und die datenschutzkonforme Datenverarbeitung. Hier muss es also eine technische und rechtliche Risikoanalyse geben: von kritischen Anwendungen wie smarten Türschlössern, wesentlichen Anwendungen (z. B. smarte Lichtsteuerung) und sonstigen Leistungen, die etwa dem Entertainment dienen. Die Mietverträge sind anzupassen und ein Datenschutzkonzept ist zu erstellen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.