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hk2-dunkelrot: Geheim, geheimer, geht halt heim … !

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Ich bin ja ein Freund der gepflegten Empörung. Nicht zu laut, aber auf den Punkt. Leichtfüßig eingeleitet, sich langsam entwickelnd vorgetragen und schwer zu widerlegen… Ich versuch’s mal:

WIE KANN ES EIGENTLICH SEIN, DASS DEUTSCHLAND SEINE UNTERNEHMEN IN SACHEN KNOW-HOW-SCHUTZ DERMASSEN IM STICH LÄSST?

Im Juli 2016 ist die Geheimnisschutz-Richtlinie der EU in Kraft getreten, die bis zum 9. Juni 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Über einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) hinaus ist in Deutschland bislang nichts passiert.

Den hiesigen Inhabern von Geschäftsgeheimnissen stehen somit die neuen Anspruchsgrundlagen bei rechtswidrigem Erlangen, rechtswidriger Nutzung oder Offenlegung durch Dritte auf Schadenersatz, Herausgabe, Rückruf, Entfernung, Rücknahme vom Markt, Auskunft und Abfindung schlicht nicht zur Verfügung. Die sogenannte richtlinienkonforme Auslegung der bestehenden Normen schließt die Lücke kaum.

Besonders unverständlich ist der Umsetzungsverzug, da der materiell-rechtliche Kern der Richtlinie quasi per Copy & Paste in das nationale Gesetz übernommen werden kann – was im Übrigen auch im Regierungsentwurf geschah. Allein die notwendigen prozessrechtlichen Änderungen sind nicht ganz trivial. Der Geheimnisschutz muss gerade auch im Gerichtsverfahren sichergestellt werden. Dafür war aber wahrlich genug Bedenkzeit.

Um bald in den Genuss des Geheimnisschutzes zu kommen, müssen die Geschäftsgeheimnisse übrigens durch „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ geschützt werden, die dokumentiert werden sollten. Damit sollte bereits jetzt begonnen werden!