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HK2 Dunkelrot: Don’t blame it on GDPR!

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Es ist gerade fürchterlich schick, der DSGVO (= GDPR) etwas in die Schuhe zu schieben. Verbraucher fühlen sich gegängelt durch den allgemeinen Zustimmungswahnsinn für telefonbuchdicke Einwilligungstexte insgesamt unnützer bis unzulässiger Re-Opt-In-Kampagnen. (Recht haben sie, früher war alles besser!). Oder Unternehmer sehen ihre Messegespräche wanken, weil sie nach einem anstrengendem Anbahnungsgespräch beim Erhalt von Visitenkarten eine passende Datenschutzerklärung aus dem Sacko ziehen können sollen (Kein Scherz, aber das löst man anders!) Aber nun verrate ich Ihnen mal etwas: Das sind gar nicht die wahren Aufreger im Datenschutz.

Meine persönliche Hitliste führt seit kurzem eine kirchliche Kita aus NRW an, die es geschafft hat, Kindheitserinnerungen zu zerstören, bevor sie entstanden sind. Dort wurden den Familien Fotoalben als Erinnerungsgeschenke überreicht, natürlich mit den Fotos des jeweiligen Kindes und den Kindern, die in derselben Situation fotografiert wurden. Aber das ist doch süüüß, denken Sie? Schade nur, dass sämtliche Fotos geschwärzt wurden – bis auf die des eigenen Lütten. Der Pfarrer so: wir wollten „den sichersten Weg“ gehen. Aha. Wieder also ist die DSGVO schuld. Da es seit dem 25. Mai in diesem Land vor Datenschutzexperten ja nur so wimmelt, darf ich mal kurz klarstellen: eine Einwilligung der Sorgeberechtigten hätte so oder so bereits bei Erstellung der Fotos auch nach altem Recht vorliegen müssen. Ist das Foto mit Erlaubnis geschossen worden, aber nicht für diesen Zweck (welchen dann?), dann holt man sich die Einwilligung noch ein! Meine Güte!