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HK2 dunkelrot: Die Bedrohung der Freiheit durch Fanpages

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Ein Unternehmen betreibt eine Fanpage bei Facebook. Facebook trackt vermutlich die Besucher der Seite. Der EuGH hält den Betreiber der Fanseite für „abgestuft“ verantwortlich für die ihm unbekannte Verarbeitung von Daten. Ein rätselhaftes und wirres Urteil, das vor allem die Nutzer schützen soll, die Facebook nicht identifizieren kann, weil sie nicht registriert sind. Reaktion der Datenschutzbehörden: Sofort ist Zeit für eine gemeinsame Entschließung  gefasst: „Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei“.
Am 31.05.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesministerium des Innern den Betreiber des Hauptinternetknotens in Deutschland (DeCIX) verpflichten kann, den gesamten Internetverkehr über bestimmte Provider zur Überwachung durch den BND zu spiegeln.

Folge ist die Ableitung massenhafter Kommunikationsdaten in die Sphäre des BND ohne Kenntnis der Betroffenen.
Was der BND damit macht, bleibt hinter verschlossenen Türen – im Wortsinne, der BND hat dafür ein eigenes Kämmerlein. Allen Beteiligten ist klar, dass dabei auch Kommunikationen mit Rechtsanwälten, Ärzten, Seelsorgern, Parlamentariern, Journalisten etc. abgefangen werden. Gefischt wird in den Daten dann munter mit den berüchtigten Selektoren z.B. nach Österreichern oder Institutionen.

Das DeCIX sei nicht verantwortlich für Verstöße des BND gegen das Fernmeldegeheimnis, da gebe es ja Kontrollmechanismen irgendwo. Reaktion der Datenschutzbehörden: Keine.