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Geschäftsgeheimnis in der Rechtsprechung

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Die Neuregelung des Geschäftsgeheimnisses durch das GeschGehG zeigt Zähne. Geschäftsgeheimnisse sind nun wie IP geschützt.
Die Herausforderungen im einstweiligen Rechtsschutz veranschaulicht aber einen Beschluss des OLG Frankfurt (6 W 113/20). Es reiche nicht aus, die Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch den Gegner in Bezug auf einen bestimmten Gegenstand zu befürchten, die konkrete Angabe des Geheimnisses sei erforderlich. Dies könne durch Vorlage von Dateien oder entsprechenden Anlagen geschehen. Wird nur eine Erstbegehungsgefahr des Nutzens und Offenlegens geltend gemacht, könne der Gegner diese durch einfache Erklärung ausräumen.
Das OLG Düsseldorf (15 U 6/20) sieht eine CAD-Konstruktionszeichnung als Geschäftsgeheimnis an, selbst wenn die Informationen durch Vermessung des im Markt befindlichen Produktes rekonstruiert werden könnten. Dem Urteil lassen sich außerdem Anforderungen an die vorzutragenden Geheimhaltungsmaßnahmen entnehmen.