Impressum // Datenschutzerklärung

Geistlose Tweets?

image_pdf

In einschlägigen Nachrichtendiensten wurde in den vergangenen Wochen vermehrt über eine Entscheidung des LG Bielefeld berichtet, die dem Tweet „Wann genau ist aus ‚Sex, Drugs & Rock’n’Roll‚ eigentlich ‚Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer‚ geworden?“ die Schutzfähigkeit abgesprochen hat.

Wer nun aber meint, Tweets nach Belieben kopieren zu können, irrt. Zwar stellt das Gericht wegen ihrer Kürze an die Schutzfähigkeit von Tweets „strenge Anforderungen“. Das ist aber nichts Neues und schließt die Schutzfähigkeit von Tweets keineswegs aus. Diese können, etwa als Aphorismen, schutzfähige Sprachwerke sein. Der EuGH hat bereits 2009 klargestellt, dass schon die Übernahme kürzester Texte (11 Worte) eine zustimmungsbedürftige Vervielfältigung sein kann.

Es bleibt daher dabei: Einen Freibrief zum Kopieren von Tweets gibt es nicht.