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Facebook darf Daten nicht mit WhatsApp und Instagram teilen

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Dies hat kürzlich das Bundeskartellamt entschieden und war mit seiner Entscheidung wesentlich schneller als die Datenschutzaufsichtsbehörden. Zuständig war das Bundesamt aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Facebook.

Eine Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk Facebook setzt voraus, dass Facebook Daten über User aus konzerneigenen Diensten, aber auch solche, die auf Drittwebseiten gesammelt worden sind, zusammenführen darf. Dieser Praxis hat das Bundesamt nun einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht des Bundesamtes verstoßen die Nutzungsbedingungen und die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook zu Lasten der Nutzer gegen europäische Datenschutzvorschriften.

Bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage – z. B. eines Vertrages oder einer Einwilligung – ist die Erhebung personenbezogener Daten durch Facebook, WhatsApp & Co zwar weiterhin zulässig. Ein Austausch dieser Daten zwischen den einzelnen Netzwerken soll jedoch nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der User erlaubt sein. Gleiches gilt für eine Sammlung und Zuordnung von personenbezogenen Daten durch Facebook, die auf Drittwebsites erhoben werden.