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EuGH zum Streaming: Legal, illegal – doch nicht egal

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EuGH schränkt Grundrecht auf kostenlosen Filmgenuss ein! – So interpretierten zumindest manche Medien das Urteil des EuGH zum Vertrieb eines Medienspielers, der auch illegale Quellen nutzbar machte. Tatsächlich entschied das Gericht, dass eine gesetzliche Erlaubnis für flüchtige Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher für Streams aus solchen illegalen Quellen nicht gilt. Wenn der Nutzer die Rechtswidrigkeit erkennen kann, handelt er selbst rechtwidrig. Das klingt eigentlich logisch – ist es aber offiziell erst jetzt.

Eine Abmahnwelle, wie sie seinerzeit bei Tauschbörsen stattfand, ist trotzdem nicht zu befürchten. Zum einen ist die IP-Adresse hier schwerer zu ermitteln, zum anderen sind die Streitwerte wesentlich niedriger, da keine Uploadmöglichkeit geschaffen wird. Wir schauen trotzdem lieber in HD und ohne schlechtes Gewissen.