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Die GroKo zum Arbeitsrecht

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Wenig Erbauliches enthält der Koalitionsvertrag zum Arbeitsrecht: Das Zeitalter der Digitalisierung wollen die Möchte-Gern-Koalitionäre als „Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen.“ Wer will das nicht?  

An das Brennpunktthema „Arbeitszeit“ dürfen nur die Tarifparteien heran, in „Experimentierräumen“ sollen sie Öffnungen für selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität „in der zunehmend digitalen Arbeitswelt“ regeln. Durch besondere Innovationskraft sind Gewerkschaften in der Vergangenheit diesbezüglich jedoch nicht hervorgetreten. Und ohne die geht auf betrieblicher Ebene nichts.

Hier hätten die Parteien mutiger agieren müssen. Zusätzlich soll ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt und die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen eingeschränkt werden. Das schafft jedenfalls viele Arbeitsplätze in der Bürokratie