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Die EVB-IT Cloud sind da!

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Bei der Vergabe von Cloud-Leistungen durch die öffentliche Hand wird improvisiert. Zwar gibt es für viele IT-Leistungen bereits die sogenannten EVB-IT, also zwischen Vertretern der öffentlichen Auftraggeber und der privaten Auftragnehmer ausgehandelte Standard-Verträge. Für die modernen Vertragstypen fehlten aber spezifische Regelungen. Unter den nun veröffentlichten EVB-IT Cloud können spezifisch vergeben werden: SaaS, PaaS, IaaS (also Software, Platform or Infrastructure as a Service), Managed Cloud Services (MCS) einschließlich Setup und Beendigungskooperation.

Während der individuelle Vertragsteil übersichtlich erscheint, haben es die AGB in sich. Die hohen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Organisation (bspw. C5, ISMS nach ISO 27001, „no Spy“) sind einerseits nie falsch andererseits aber auf große Anbieter zugeschnitten. Entsprechendes gilt für die Akzeptanz von Anbieter-AGB. Nachdem die großen Anbieter nicht auf ihre AGB verzichten wollen, können diese nun nachrangig einbezogen werden und Nutzungsrechtsregelungen sogar vorrangig gelten (Nummer 1.2.4, Ziffer 1.5, Muster-Anlage zur Einbeziehung). Auch dynamische Änderungsvorbehalte sollen zulässig sein – vergaberechtlich eine Herausforderung.

Abgerundet wird das Angebot durch einen Kriterienkatalog und Hinweise mit einem ausgefüllten Mustervertrag.