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Bundeskartellamt vs. PayPal

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Das Bundeskartellamt knüpft sich PayPal vor und prüft eine mögliche Behinderung von Wettbewerber und eine Beschränkung des Preiswettbewerbs (Pressemitteilung). Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“. Die Kartellwächter monieren u. a., dass Händler Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn die Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Ferner dürfen die Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z. B. deren Nutzung für die Kunden komfortabler gestalten.
 
Unabhängig von dem sicherlich ungewissen Ausgang des kartellrechtlichen Verfahrens, zeigt das „Spotlight“ des Bundeskartellamts schon jetzt, dass ein genauerer Blick auf die Nutzungsbedingungen eingesetzter Zahlungsdienstleister sinnvoll ist.