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BREXIT – Haftungsfalle Ltd.

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Mit Ablauf der BREXIT-Übergangsfrist zum 31.12.2020 haben britische Gesellschaften wie die Ltd. das Privileg der Niederlassungsfreiheit verloren.

Britische Gesellschaften mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland werden ab diesem Datum zu Personengesellschaften oder Einzelkaufleuten deutschen Rechts. Die Folge: volle persönliche Haftung aller Gesellschafter. Das hatte sich bereits in einer Entscheidung des BGH (II ZB 25/17) angedeutet und ist jetzt vom OLG München (29 U 2411/21 Kart) ausdrücklich festgestellt worden.

Tückisch: tatsächlicher Verwaltungssitz ist nicht etwa der im Gesellschaftsvertrag angegebene Sitz oder der Ort der Handelsregistereintragung, sondern der Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden.
Wer also weiterhin ohne relevanten Bezug zu UK mit einer Ltd. in Deutschland Geschäfte macht, bewegt sich haftungsrechtlich möglicherweise auf dünnem Eis.