Breaking News // …und Amazon haftet doch
Plattformbetreiber wie eBay und Amazon haften regelmäßig nicht für rechtswidrige Angebote ihrer Nutzer. Nur, wenn sie sich rechtswidrige Inhalte zu eigen machen oder sie nach Kenntnis nicht unverzüglich sperren, sind sie verantwortlich. Versuche Geschädigter, Amazon & Co. weitergehend für Markenverletzungen haftbar zu machen, etwa für Hilfsleistungen wie Lagerung oder den Versand rechtsverletzender Waren, sind bislang gescheitert. Doch jetzt hat Amazon den Bogen offenbar überspannt: In einer kurz vor Erscheinen dieses Roten Fadens erschienenen Entscheidung hat der EuGH Ende Dezember 2022 festgestellt, dass eine Haftung von Amazon in Betracht komme, wenn es in Anzeigen eigene (rechtmäßige) Angebote und rechtsverletzende Drittangebote einheitlich bewerbe, diese Anzeigen mit seinem Logo versehe und zudem Hilfsleistungen wie Lagerung und Versand anbiete. Verbraucher könnten so beworbene rechtmäßige und rechtswidrige Angebote nicht auseinanderhalten und würden Amazon daher auch die Werbung für die Drittangebote zurechnen, was eine Haftung rechtfertige.