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Angaben und Verlinkung bei Testsiegelwerbung im Internet

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Die Verwendung von Testsiegeln im E-Commerce erfreut sich ungebrochen großer Beliebtheit, da viele Kunden diese als Qualitätsmerkmal verstehen und dem ausgezeichneten Händler deswegen mehr vertrauen. Es ist somit nicht weiter verwunderlich, dass Testsiegelwerbung regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist.

Der BGH hat jetzt bestätigt, dass bei Online-Werbung mit Testsiegeln nicht auf das Testergebnis verlinkt werden muss. Vielmehr reicht die lesbare und leicht auffindbare Angabe der Webseite, auf welcher der Test zu finden ist, aus.

Bei der Werbung mit Testergebnissen/ -siegeln ist u.a. zu beachtenen:

  • Zutreffende Wiedergabe des Testergebnisses.
  • Die Fundstelle muss angegeben werden und lesbar (mind.  6-Punkt-Schrift) sein.
  • Keine Werbung mit älteren Testergebnissen, wenn sich die Marktverhältnisse stark verändert haben.
  • Vorsicht bei der Werbung als „Testsieger“ oder mit Teilbewertungen.