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Änderungen am UWG durch Novellen zu Telemedien und zur Abmahnung („fairer Wettbewerb“)

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Durch zwei bereits verabschiedete Gesetzesentwürfe wird das UWG erheblich geändert. Dabei handelt es sich zum einen um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vom 1. Juli 2020 und zum anderen um den am 10. September 2020 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BT-Drucksachen 19/20664 und 19/22238).

Die Änderungen werden sich massiv auf die Abmahnpraxis auswirken. Um den Zugang zu den Novellen zu erleichtern, haben wir hier eine übersichtliche, konsolidierte Fassung der betroffenen Paragrafen des UWG erstellt.

Die Auswirkungen kommentieren wir in unserem Newsletter (hier anmelden), sobald die Novellen in Kraft treten.

Matthias Hartmann und Paula Emmerich