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AdWords: Vorsicht bei der Werbung mit fremden Marken in der Subdomain

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In Fällen von Brand Bidding hat das OLG Frankfurt kürzlich entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, in der Display URL von AdWords mit fremden Marken in der Subdomain zu werben, wenn auf der verlinkten Zielseite nicht mehr als 50% der Produkte vom Markeninhaber stammen.

Unter markenrechtlichen Aspekten war diese Form von Werbung zwar auch schon früher riskant, allerdings erweitert dieses Urteil den Kreis der Abmahnberechtigten erheblich. So können jetzt nicht nur Markeninhaber oder Lizenznehmer gegen solche Werbeanzeigen vorgehen, sondern auch Konkurrenten.

Wir empfehlen generell Vorsicht bei der Nutzung fremder Marken als Keywords in AdWords-Kampagnen. Die Rechtslage hierzu ist komplex und richtet sich hauptsächlich nach der konkreten Anzeigengestaltung und der Art der beworbenen Produkte. To-Do: Kampagnen mit AdWords prüfen