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Cookies – Die Rückkehr der immer gleichen Frage

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Opt-in oder nicht, das ist bei Cookies die stets wiederkehrende Frage. Bisher antwortete man darauf: Vielleicht. Man wog die ursprüngliche EU Richtlinie gegen die behauptete deutsche Umsetzung ab und räsonierte, inwiefern Browsereinstellungen ausreichen können. Auch dem BGH war die Frage zu schwierig; er legte sie dem EuGH vor.

Zusätzlich wollte man aus Luxemburg wissen, welche Informationen dem Nutzer zu erteilen sind, etwa hinsichtlich Funktionsdauer und Zugriff von Dritten. Wie bereits berichtet, sollte ab Mai 2018 die ePrivacy-Verordnung das Thema regeln. Die Verordnung wird aber nicht rechtzeitig fertig werden, weshalb dann interimsweise die DSGVO übernimmt. Auf dieser Grundlage sind sich der BGH und die europäischen Datenschützer einig: Es gilt das Opt-in-Erfordernis. Schweigen, Inaktivität oder Nutzung reichen nicht.