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Die wirtschaftlichen Auswirkungen bei Verstößen gegen Daten-schutzbestimmungen sind enorm: Bußgelder von bis zu EUR 1,5 Millionen oder umbesetzte Vorstandsetagen sind bislang nur die Spitze des Eisbergs. Der Gesetzgeber kündigt weit reichende Änderungen und Verschärfungen an, bis hin zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerdatenschutz-gesetzes. Unternehmen sollten sich eingehend mit dem geltenden Datenschutzrecht vertraut machen, um nicht selbst Opfer eines "Datenskandals" zu werden.
Der nächste Termin ist am 22. Juli 2009 in Berlin. Referenten sind Rechtsanwalt Bernhard Kloos, Datenschutzexperte und RA Jörg Hennig, Fachanwalt für Arbeitsrecht.