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Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten wir bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und führen Kündigungsschutzprozesse sehr engagiert.
Für Arbeitnehmer geht es zunächst um die Einhaltung von Fristen durch den Anwalt, die z.B. auch dann laufen, wenn der Arbeitnehmer mehrere Wochen in der Karibik im Urlaub war und gar nicht mit dem Einwurf seiner Kündigung in den eigenen Briefkasten gerechnet hatte. Im weiteren Verlauf eines Prozesses stellen sich dann oft taktische Fragen: spekuliere ich auf eine Weiterbeschäftigung oder auf eine Abfindung ? Welche Abfindung ist realistisch und was muss ich dabei steuerlich bedenken ? Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet ? In welcher Höhe ?
Arbeitgeber begehen oft den Fehler, ihre Kündigungen nicht richtig vorzubereiten. Sie verzichten auf ordnungsgemäße Abmahnungen, unterschreiben die Kündigung nicht korrekt oder "vergessen" bei der betriebsbedingten Kündigung die Durchführung der Sozialauswahl. Wenn so etwas passiert, ist die Kündigung meistens nicht mehr zu retten. Abfindungsforderungen steigen dann um ein Vielfaches. Deshalb ist vor allem für Arbeitgeber wichtig: eine gute Beratung durch den Anwalt findet vor und nicht nach Ausspruch der Kündigung statt!
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Betreut wird das Kündigungsrecht durch Rechtsanwalt Jörg Hennig. Hennig, Jahrgang 1969, ist seit 1997 Anwalt und seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2008 kam er zu HK2 Rechtsanwälte und ist dort Partner.
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Kontakt RA Hennig: HK2 Rechtsanwälte | Karlplatz 7 | 10117 Berlin | Telefon +49 (0)30 27 89 00 - 20 | E-Mail