News & Know How

Entschädigung für Telekommunikationsüberwachung soll neu geregelt werden

23.01.2009
Kurz vor Weihnachten verabschiedete der Bundestag eine Neuregelung zur Entschädigung von TK-Anbietern und Providern für strafrechtliche Überwachungsmaßnahmen. Für die einzelnen Maßnahmen soll es feste Pauschalen, die allerdings nur den jeweiligen Zeitaufwand für die Maßnahme berücksichtigen. Dem Bundesrat ist selbst das noch zu teuer.
TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG

TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG

Die nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Entschädigungen für die Überwachung der Telekommunikation und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten werden zum Teil als nicht mehr angemessen kritisiert. Außerdem will der Bundestag die Kosten pauschalieren, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen.
Dazu wurde der für die einzelnen Maßnahmen üblicherweise erforderliche Zeitaufwand bei einem Stundensatz von EUR 43,00 bzw. EUR 58,00 zugrunde gelegt. Investitionskosten wurden gegen den Protest der betroffenen Branchen ausgeklammert. Die Kostenentschädigung betrifft nur Maßnahmen wie Überwachung oder Auskunft, während es für die zuvor notwendige Vorratsdatenspeicherung (noch) keine entsprechende Kostenregelung gibt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Zugangsmöglichkeiten zu öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen oder zum Internet zur Verfügung stellen, wie etwa Anbieter für

  • Telefonanschluss
  • Mobilfunkanschluss
  • VoIP-Anschluss
  • E-Mail-Konto
  • Access Providing.

Die Kosten variieren und betragen von der Auskunft über Bestandsdaten für EUR 18,00, über die Auskunft zu Verkehrsdaten für EUR 30,00 bis hin zu EUR 775,00 für die Überwachung eines ISDN-Multiplex-Anschlusses oder EUR 1.100,00 für die großräumige Funkzellenabfrage.

Bundesrat leistet Widerstand

Dem Bundesrat wird das Vorhaben zu teuer. Er möchte daher die Pauschalen absenken und dazu den Vermittlungsausschuss anrufen.

Bewertung

Man kann kritisch hinterfragen, ob die festgelegten Pauschalen ohne Berücksichtigung der Investitionskosten angemessen sind. Politisch sind sie vor allem dem Wunsch der öffentlichen Hand nach einer möglichst kostengünstigen und effizienten Strafverfolgung geschuldet. Den die Zeche zahlenden Ländern ist aber selbst das noch zu teuer.

Auffällig ist der Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes. Es drängt sich das Gefühl auf, man wollte noch schnell ein weiteres Instrument im Überwachungsorchester implementieren, um für die anstehenden Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht gewappnet zu sein. Dort werden erneut die Investitionskosten und deren Kompensation ein Anliegen der Telekommunikationsanbieter sein; den betroffenen Bürgern geht es allerdings um die wichtigeren Freiheits- und Grundrechte.