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HK2 betreut Arbeitgeber bei Rechtsfragen der Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland sowie beim Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland. Die Beratung erstreckt sich auf arbeits-, sozialversicherungs-, steuer und gewerberechtliche Fragestellungen. Für Rechtsfragen, die sich unmittelbar im Ausland stellen, arbeiten wir zudem mit einem Netzt international agierender Kanzleien zusammen.