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Philip Koch ist seit 1997 Rechtsanwalt. Von Beginn seiner Tätigkeit an bildet das Gesellschaftsrecht einen Beratungsschwerpunkt: Für jüngere Unternehmen beinhaltet dies meist Fragen der Rechtsformwahl und Gründung. Bei etablierten Gesellschaften geht es vornehmlich um Umwandlungen, Unternehmenskäufe, Management-Buy-Outs oder Weiterführungskonzepte. Die rechtliche Gestaltung und Prüfung von Finanzierungsmodellen und Beteiligungen runden dieses Spektrum ab. Philip Koch verfügt daneben über fundierte Erfahrung bei der Entwicklung von Schutzrechtskonzepten sowie bei der Sicherung und Verteidigung gewerblicher Schutzrechte wie Marken oder Domains. Daneben berät Philip Koch e-commerce-Anbieter bei der Ausgestaltung von Online-Angeboten und der Vertragsgestaltung.