| home | news & know how | personalia | fokus | impressum | |
Matthias Hartmann ist Fachanwalt für Informations- technologierecht und seit 1997 als Anwalt zugelassen. Seine Beschäftigung mit dem „Recht der elektronischen Datenverarbeitung“ begann während seines Studiums in Passau und München. Anschließend war Matthias Hartmann in zwei auf IT-Recht spezialisierten Münchner Wirtschaftskanzleien tätig.
Seine Schwerpunkte sind die Gestaltung von Standardverträgen für IT-Unternehmen, die Betreuung von Projekten in der Krise sowie die rechtliche Beratung bei der Realisierung von Geschäftsmodellen vor allem für das Internet. Daneben ist Matthias Hartmann ein engagierter Anwalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung im gewerblichen Rechtschutz, Urheber- und Presserecht.
Matthias Hartmann arbeitete bis Ende 2000 bei der Zeitschrift ComputerrechtIntern (Verlag Dr. Otto Schmidt) redaktionell und inhaltlich mit und ist seit Wintersemester 2000/2001 Lehrbeauftragter der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder) im Schwerpunkt anwaltliche Tätigkeit - Vertragsgestaltung.
Matthias Hartmann ist Autor des Kapitels Telemedienrecht im neuen Praxishandbuch Medienrecht von Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke.
Medienrecht
Praxishandbuch
Hrsg. v. Wandtke, Artur-Axel
Red. Wöhrn, Kirsten-Inger
ISBN 978-3-89949-422-8
DE GRUYTER RECHT
Zur Festgabe für Prof. Dr. Jochen Schneider hat Matthias Hartmann "Gute Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Informationstechnologie" beigesteuert als Dankeschön für die lehrreichen ersten Jahre in diesem Rechtsgebiet in der Kanzlei des Geehrten.

